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Treffer
1
Beitrag 1–5
Bestellung von Fischereiaufsichtsorganen
29.10.2016
Das Fischereirecht im Sinne dieses Gesetzes besteht in derausschlie?lichen Berechtigung, in jenen Gew?ssern, auf die sich dasRecht r?umlich erstreckt (Fischwasser), Fische, Krustentiere,Muscheln und Neunaugen (Wassertiere) in weidgerechter Art und Weisezu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
Fischereikataster
29.10.2016
Das Fischereirecht im Sinne dieses Gesetzes besteht in derausschließlichen Berechtigung, in jenen Gewässern, auf die sich dasRecht räumlich erstreckt (Fischwasser), Fische, Krustentiere,Muscheln und Neunaugen (Wassertiere) in weidgerechter Art und Weisezu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
Fischereirechtliche Bewilligungen
29.10.2016
Das Fischereirecht im Sinne dieses Gesetzes besteht in derausschließlichen Berechtigung, in jenen Gewässern, auf die sich dasRecht räumlich erstreckt (Fischwasser), Fische, Krustentiere,Muscheln und Neunaugen (Wassertiere) in weidgerechter Art und Weisezu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
Fischerkarten
29.10.2016
Das Fischereirecht im Sinne dieses Gesetzes besteht in derausschließlichen Berechtigung, in jenen Gewässern, auf die sich dasRecht räumlich erstreckt (Fischwasser), Fische, Krustentiere,Muscheln und Neunaugen (Wassertiere) in weidgerechter Art und Weisezu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
Fischerprüfungen
29.10.2016
Das Fischereirecht im Sinne dieses Gesetzes besteht in derausschließlichen Berechtigung, in jenen Gewässern, auf die sich dasRecht räumlich erstreckt (Fischwasser), Fische, Krustentiere,Muscheln und Neunaugen (Wassertiere) in weidgerechter Art und Weisezu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
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Beitrag 1–5
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