Sie können gegen Bescheide der Verwaltungsbehörde innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel (Einspruch, Berufung) erheben. Grundsätzlich ist das Rechtsmittel bei jener Verwaltungsbehörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat.
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8:00-12:30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Amtsstunden: Montag bis Donnerstag 8:00-15:00 Uhr und Freitag 08:00-12:30 Uhr