Informationen über das Bezirkspolizeikommando Leibnitz und die Dienststellen im Bezirk Leibnitz finden Sie hier.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Beim Parteienverkehr im Amt der Steiermärkischen Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften ist zu beachten:
Der Zutritt zu den Amtsgebäuden ist nur nach einer telefonischen Terminvereinbarung möglich.
Zusätzlich sind das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder Masken mit äquivalentem bzw. höherem Schutzniveau, das Einhalten des Mindestabstands von zwei Meter und die Befolgung der Hygienemaßnahmen erforderlich.