Informationen zum Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel
Mit 1. Juli 2026 ist die Verpflichtung zur Erbringung eines Sachkundenachweises gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG) in Kraft getreten. Die wichtigsten Informationen zum Sachkundenachweis sind auf der Homepage des Landes Steiermark unter:
Sachkunde - Verwaltung - Land Steiermark sowie auf der Informationsplattform
tierwissen.at veröffentlicht.
Für die Ablegung eines Hundekundenachweises werden von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz folgende Termine angeboten:
Samstag, 19.09.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag, 31.10.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kursort:
Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, Kada-Gasse 12, 8430 Leibnitz im Sitzungssaal (Erdgeschoss).
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an: bhlb-veterinaerreferat@stmk.gv.at
unter Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer sowie das Kursdatum, an dem Sie teilnehmen möchten.
Die Bestätigung der Anmeldung sowie die Bankdaten zum Begleichen der Gebühren und Abgaben in der Gesamthöhe von € 83,60 zum gewählten Kurs werden per E-Mail übermittelt.
Die Gebühren und Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
- Gebühr nach dem Gebührengesetz für Eingabe/Antrag (Tarifpost (TP) 6/1): € 21,00
- Gebühr nach dem Gebührengesetz für amtl. Abschriften/Zeugnisse (TP 14/1): € 21,00
- Landes-Verwaltungsabgabe (TP B XI/107): € 41,60
Bei Verhinderung an der Kurs-Teilnahme wird höflich um rechtzeitige Absage ersucht, da großes
Interesse an den Kursen besteht.
