Zusammenkunft/Veranstaltung - 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung
Sie haben die Möglichkeit, anzeige- und bewilligungspflichtige Zusammenkünfte/Veranstaltungen gemäß § 13 der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung (4. COVID-19-MV) mittels Webformular der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz zu übermitteln.
Link zum Webformular für anzeigepflichtige Zusammenkünfte/Veranstaltungen
Link zum Webformular für bewilligungspflichtige Zusammenkünfte
Die jeweils gültige Fassung der 4. COVID-19-MV können Sie auch direkt bei Rechtsinformation des Bundes - Bundesrecht abfragen.