CORONA - Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir sind bemüht Ihre Anliegen umgehend zu bearbeiten.
Nachstehend finden Sie Informationen, um einige häufig gestellte Fragen zu beantworten:
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Sollten Sie einen positiven Antigentest haben oder Symptome aufweisen, wenden Sie sich bitte an 1450 (es kann zu längeren Wartezeiten kommen, auch dort bitte um Geduld) um einen PCR Test zu veranlassen oder
es steht Ihnen zur Testanmeldung auch die Plattform
https://covidverdacht.st/ zur Verfügung (hier können Sie sich selbst anmelden).
Bleiben Sie bitte zu Hause: Sie gelten als Verdachtsfall.
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Bei Anfragen, die Ihr Testergebnis betreffen, kontaktieren Sie bitte: 0316/877-6700
- Sollten Sie mittels PCR-Test positiv getestet worden sein, warten Sie bitte auf die Kontaktaufnahme durch die Contact-Tracer.
Sie erhalten derzeit einen Absonderungsbescheid mit einem Enddatum (10 Tage ab Symptombeginn bzw. Testdatum). - Sollten gegen Ende ihrer Quarantäne noch Symptome vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Gesundheitsbehörde per Mail: bhlb-corona@stmk.gv.at. Der Bescheid wird dann verlängert.
- Seit 25.03.2022 besteht die mögliche Umwandlung in eine Verkehrsbeschränkung. Die Verkehrsbeschränkung beginnt mit dem Zeitpunkt des Einlangens Ihrer Meldung, frühestens jedoch mit Ablauf des fünften Tages nach Symptombeginn / Probeentnahme. Falls Sie 48 Stunden lang symptomfrei sind und das gemeldet haben, wird Ihre Absonderung in eine Verkehrsbeschränkung umgewandelt.
Die Meldung muss telefonisch unter der Telefonnummer: +43 (316) 877-6700 oder über symptomfrei@stmk.gv.at (unter Angabe von Namen und Geschäftszahl des Bescheides) erfolgen - Mit Ablauf des 5.en Tages Ihrer Absonderung besteht die Möglichkeit, dass Sie sich selbst zur Freitestung unter
https://covid.stmk.gv.at/ anmelden.
Da sich gezeigt hat, dass ein erheblicher Teil der Anfragen gar nicht in unsere Zuständigkeit fällt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege mit, bei welchen Stellen Sie Antworten auf Ihre Fragen erhalten:
- Genesungszertifikate: Für die Ausstellung eines Genesungszertifikates ist das Bundesministerium für Gesundheit zuständig. Sollte Ihr Genesungszertifikat nicht abrufbar sein, wenden Sie sich bitte an:
-https://tforms.ages.at/ages/gruenerpass
- 0800 555 621 - Genesungszertifikat selbst ausdrucken: Melden Sie sich über die ELGA-Plattform
https://www.gesundheit.gv.at mit Ihrer Handysignatur oder Bürgerkarte an. Sie können hier Ihre persönliche Seite abrufen und vorhandene Zertifikate auf das Mobiltelefon laden oder als PDF ausdrucken.
- Genesungszertifikate abholen: Gemeinden drucken Ihnen dieses unter Vorlage Ihrer eCard aus. In der BH Leibnitz erfolgt die Aushändigung des Zertifikats nach telefonischer Terminvereinbarung im Bürgerservice (03452/82911-0) oder durch Anmeldung per Mail an: bhlb@stmk.gv.at
- Fragen zum Corona-Virus, Grünen Pass, zu Reisewarnungen, arbeitsrechtlichen Informationen, Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe richten Sie bitte an die AGES: 0800 555621.
- Informationen zum Grünen Pass stehen Ihnen auch unter
https://www.sozialministerium.at/Corona/Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Gruener-Pass.html zur Verfügung.