Informationen zu Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds
Zu beachten ist:
1. Vor den Aufräumarbeiten ist eine selbstständige fotografische Dokumentation/Beweissicherung anzufertigen.
2. Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
3. Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
Der Katastrophenfonds wirkt subsidiär. Das heißt, Mittel aus dem Katastrophenfonds können für Schäden anteilig gewährt werden, deren Kosten nicht von Versicherungen übernommen werden.
Informationen zum Katastrophenfonds finden Sie im Internet unter
www.agrar.steiermark.at. Das Antragsformular ist unter diesem Link abrufbar:
Privatschadensausweis.
