Gestaltungsbeirat - Landschaftsschutzgebiet


Für Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet wird einmal im Monat ein Gestaltungsbeirat in der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz angeboten.

Die Praxis hat gezeigt, dass eine rechtzeitige Projektsberatung vor der Detailplanung das naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren wesentlich beschleunigt und eine Kostenersparnis bringt.

Erforderliche Unterlagen:

- Skizzen/Pläne (falls möglich, vorherige Übermittlung per E-Mail als PDF-Datei)
- Lageplan/Luftbild
- Auszug aus dem Flächenwidmungsplan
- Fotos von den umliegenden Objekten und der umgebenden Landschaft

Die Teilnahme der Planerin/des Planers ist ebenfalls erforderlich.

Nach erfolgreicher Projektberatung und Vorlage der Projektunterlagen wird das naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren (für Vorhaben in Landschafts-, Naturschutz- oder Europaschutzgebieten) durch die Bezirkshauptmannschaft im Regelfall vor der Bauverhandlung (Baubehörde) durchgeführt.

Gestaltungsbeirat-Termine (Anmeldung erforderlich):
Donnerstag, 20.04.2023
Donnerstag, 25.05.2023
Donnerstag, 15.06.2023
Donnerstag, 20.07.2023
Donnerstag, 17.08.2023
Donnerstag, 21.09.2023
Donnerstag, 19.10.2023
Donnerstag, 16.11.2023
Donnerstag, 14.12.2023

Bitte beachten Sie auch folgende Informationen:
 Leitfaden zum Bauen in der Südweststeiermark

 Leitfaden - Hangstabilisierungen, Geländekorrekturen und Landschaftspflege im Weinbau

 Leitfaden - Gestaltung von großvolumigen Betriebsbauten

 Wegweiser zum Ausbau der Photovoltaik in der Region Südweststeiermark

 Broschüre - Öffentliche Freiraumgestaltung für die Klimawandelanpassung und den Biodiversitätserhalt


Nähere Information zum Gestaltungsbeirat und Anmeldung bei:
Johannes Roßmann
Kadagasse 12, 8430 Leibnitz
Erdgeschoss, Zimmer Nr. 11d
Telefon: +43 (3452) 82911-255
Fax: +43 (3452) 82911-550
E-Mail: bhlb@stmk.gv.at   



Antragsformulare nach der Projektberatung:

 Ansuchen um Erteilung einer naturschutzrechltichen Bewilligung

 naturschutzrechtliches Ansuchen für Geländekorrekturen

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